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Arbeitnehmer & Beamte
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PensionÀre & Rentner

Arbeitnehmer & Beamte

Als Arbeitnehmer und Angestellten unterstĂŒtzt Dich smartsteuer bei:

  • EinkommensteuererklĂ€rung
  • der BerĂŒcksichtigung der Werbungskostenpauschale
  • dem Ansetzen von Kindergeld und Kinderbetreuungskosten
  • der Berechnung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
  • der Wahl der Veranlagungsart
Kompletter Funktionsumfang >

SelbststÀndige & Gewerbetreibende

Mit smartsteuer gibst Du die Daten in der SteuererklĂ€rung richtig ein und ĂŒbermittelst sie erfolgreich an das Finanzamt. So hast Du wieder Zeit fĂŒr Deine eigentlichen Aufgaben. smartststeuer unterstĂŒtzt Dich bei:

  • der EinkommensteuererklĂ€rung
  • der UmsatzsteuererklĂ€rung
  • der GewerbesteuererklĂ€rung
  • der gesonderten Feststellung
  • der gesonderten und einheitlichen Feststellung
Kompletter Funktionsumfang >

Auszubildende & Studenten

Setze Deine Ausgaben fĂŒr Dein Studium oder Deine Ausbildung ab, auch wenn Du jetzt noch nichts verdienst. Dadurch sparst Du spĂ€ter und verschenkst kein Geld an den Staat. smartsteuer hilft Dir bei:

  • der EinkommensteuererklĂ€rung
  • der BerĂŒcksichtigung der Werbungskostenpauschale
  • dem Ansetzen von Kindergeld und Kinderbetreuungskosten
  • der Berechnung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
  • der Wahl der Veranlagungsart
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PensionÀre & Rentner

Mit smartsteuer gibst Du Deine KapitalertrÀge, die ErtrÀge aus Deiner privaten Altersvorsorge sowie Deine Rente oder Pension korrekt an. smartsteuer hilft Dir bei:

  • den RenteneinkĂŒnften
  • den Leistungen aus AltersvorsorgevertrĂ€gen
  • den Vorsorgeaufwendungen
  • den Pflegeaufwendungen
  • den EinkĂŒnften aus Kapitalvermögen
Kompletter Funktionsumfang >

1,5 Millionen SteuererklÀrungen
erfolgreich abgegeben

Stephan v. R.

Versicherungskaufmann

„Automatisch und einfach“

„Als Anwender schĂ€tze ich die verstĂ€ndlichen Fragen, die mir das Programm stellt. Hieraus ergibt sich dann automatisch und einfach, was ich ausfĂŒllen muss und welche Angaben hierfĂŒr erforderlich sind. smartsteuer unterbreitet mir auch VorschlĂ€ge, was ich ggf. steuerlich geltend machen kann. Das spart zusĂ€tzlich Geld.“

Claudia S.

Personalmanagement

„Keine Angst mehr“

„Seit ich Smartsteuer entdeckt habe, habe ich keine Angst mehr vor der SteuererklĂ€rung. Auch die wahrscheinliche RĂŒckerstattung hat bis auf 1 bis 2 Euro gepasst. Was ich besonders gut finde, ist: Zum Schluss werden nochmal besondere PlausibilitĂ€tspunkte abgefragt.“

Thorsten K.

Angestellter öffentl. Dienst

„Kollegen und Freunden nahegelegt“

„Wenn man einmal weiß, wie es geht, ist es sehr einfach. Wir haben immer auf Heller und Pfennig genau das rausbekommen, was smartsteuer fĂŒr uns ausgerechnet hatte. Habe das Programm auch schon Kollegen und Freunden nahegelegt, die es mittlerweile auch nutzen.“

Andrea P.

SekretÀrin

„Alles bis auf den Cent genau gepasst“

„Ich nutze smartsteuer nun schon ein paar Jahre und muss sagen, als kompletter Laie in Steuerdingen finde sogar ich mich zurecht. Bisher hat immer alles bis auf den Cent genau gepasst. Ich werde auch die nĂ€chsten Jahre smartsteuer nutzen. Danke!“

Thorsten R.

Mineralölkaufmann

„RĂŒckfragen sind immer möglich“

„Alle Angaben, die gemacht werden mĂŒssen, werden relativ gut erklĂ€rt. RĂŒckfragen sind immer möglich. Bei Fragen gibt es einen Support. In der Regel aber nicht notwenig.“

Andressa D.

Sachbearbeiterin

„Mit gutem Gewissen weiterempfehlen“

„Die automatische ÜberprĂŒfung fehlender Eingaben und die vielen Tipps und VorschlĂ€ge von smartsteuer haben mir sehr geholfen, meine SteuererklĂ€rung richtig und effizienter auszufĂŒllen. Ich benutze es seit Jahren und kann es mit gutem Gewissen weiterempfehlen.“

Steffen N.

Abteilungsleiter

„Sehr einfache Seite“

„Sehr einfache Seite. Zu jeder Angabe gibt es eine ErklĂ€rung. Auch als Laie kann man hier seine SteuererklĂ€rung ohne Probleme ausfĂŒllen. Nutze smartsteuer seit mehreren Jahren. Die berechnete RĂŒckerstattung hat bis jetzt immer auf den Cent gestimmt.“

Beate K.

Krankenschwester

„Nahezu selbsterklĂ€rende Software“

„Einfache und gute Struktur. Hilfreiche Informationsbuttons und ErklĂ€rungen. Eine nahezu selbsterklĂ€rende Software, die auch von Anwendern ohne große Vorkenntnisse sehr komfortabel genutzt werden kann.“

Joerg R.

BuchhÀndler

„Einfache Übermittlung ans Finanzamt“

„Ich erledige schon viele Jahre meine ErklĂ€rung ĂŒber smartsteuer und liebe die einfache Übermittlung ans Finanzamt. Und man bekommt stets eine Nachricht zum Bearbeitungsstand seiner SteuererklĂ€rung. Hat man seine SteuererklĂ€rung bereits einmal ĂŒber smartsteuer erledigt, kann man in den Folgejahren seine Daten ĂŒbernehmen.“

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8. Steuertipps, Hilfetexte & Checklisten
9. Musterbriefe, Vorlagen
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10. PrĂŒfung Deines Steuerfalls (smartcheck)
11. Anzahl der SteuererklĂ€rung i Je Account fĂŒr
dasselbe Steuerjahr
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Deine Fragen
einfach beantwortet:

Welche Vorteile hat es, die SteuererklÀrung mit einer Software wie smartsteuer zu machen?

Mit einer Software die SteuererklÀrung zu machen, hat viele Vorteile.

  • Die voraussichtliche RĂŒckzahlung wird in Echtzeit berechnet.
  • Pauschalen werden automatisch berĂŒcksichtigt.
  • Die Software gibt automatisch Steuertipps.
  • Die NutzeroberflĂ€che ist einfach und ohne Handbuch oder Tutorial zu verstehen.
  • Die Sprache ist einfach und verstĂ€ndlich.
  • Die Authentifizierung erfolgt zu 100 % digital.
  • Alle Eingaben werden automatisch auf PlausibilitĂ€t und Fehler geprĂŒft.
  • Der Steuerbescheid des Finanzamts wird automatisch auf Abweichungen geprĂŒft (so wird der Einspruch bei Abweichungen oder Nicht-Anerkennung von Posten besonders einfach).

Insgesamt macht eine Steuersoftware die lÀstige Aufgabe der SteuererklÀrung einfacher, schneller und weniger stressig. Es lohnt sich also definitiv, diese moderne Technologie zu nutzen!

BerĂŒcksichtigt smartsteuer automatisch FreibetrĂ€ge und Pauschalen?

Ja, smartsteuer berĂŒcksichtigt auf Basis Deiner persönlichen Angaben automatisch steuerliche FreibetrĂ€ge (z.B. den Grundfreibetrag von 11.604 € sowie KinderfreibetrĂ€ge in Höhe von 6.384 € je Kind in 2024) sowie steuermindernde Pauschalen (z.B. den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 € in 2024).

Gibt smartsteuer automatisch Steuer-Tipps?

Ja, smartsteuer weist Dich wÀhrend des Interviews automatisch auf Steuer-Spar-Potenziale hin und erklÀrt Dir, was Du alles steuerlich absetzen können.

Stimmt es, dass smartsteuer meinen Steuerbescheid vom Finanzamt ĂŒberprĂŒft?

Sobald Du Deinen Steuerbescheid vom Finanzamt erhĂ€ltst, wird er in smartsteuer automatisch digital zur VerfĂŒgung gestellt, und Du kannst ihn online aufrufen. Das Beste: smartsteuer vergleicht das Ergebnis Deines Steuerbescheids automatisch mit der von Dir eingereichten SteuererklĂ€rung und zeigt Dir auf, wo das Finanzamt zu Deinen Gunsten oder zu Deinen Ungunsten abgewichen ist.
Bei einer negativen Abweichung empfehlen wir Dir, innerhalb eines Monats gezielt kostenlos Einspruch gegen den Bescheid zu erheben. Das lohnt sich hÀufig: Denn laut Bund der Steuerzahler ist jeder dritte Steuerbescheid fehlerhaft!

Kann ich mit smartsteuer wirklich kostenlos und unverbindlich meine Steuer-RĂŒckerstattung berechnen?

Ja, die vollstĂ€ndige Berechnung Deiner voraussichtlichen RĂŒckzahlung ist fĂŒr Dich garantiert 100 % kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Du sich entschließt, Deine SteuererklĂ€rung digital abzugeben, werden einmalig 39,99 € fĂ€llig.

Ist smartsteuer auch fĂŒr SelbststĂ€ndige?

Ja, im Gegensatz zu vielen anderen Steuer-Softwares ist smartsteuer fĂŒr SelbstĂ€ndige geeignet.
Ein Clou der Software: Wenn Du eine digitale Buchhaltung wie z.B. Lexware Office nutzen, kannst Du Deine Buchhaltungsdaten aus Lexware Office automatisch in smartsteuer importieren.
So erledigt sich die SteuererklÀrung quasi von selbst.

Muss ich eine SteuererklÀrung abgeben?

Die Abgabe der SteuererklÀrung ist immer dann freiwillig, wenn man nicht per Gesetz zur Abgabe (siehe unten) verpflichtet ist. Das trifft insbesondere auf Arbeitnehmer in der Steuerklasse I zu, die nur Einnahmen aus ihrer Anstellung als Arbeitnehmer haben.
Zur Abgabe einer SteuererklÀrung ist z.B. verpflichtet, wer 


  • selbststĂ€ndig ist
  • mehr als 410 € an sonstigen EinkĂŒnften erhalten hat (zum Beispiel ehrenamtliche TĂ€tigkeit nach Abzug der Pauschale, Vermietung oder Renten)
  • mehr als 410 € Lohnersatzleistungen erhalten hat (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld)
  • mehrere AnstellungsverhĂ€ltnisse gleichzeitig hat (ein Lohn wird nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet)
  • verheiratet ist und sich mit dem Partner zusammen veranlagen lĂ€sst (Steuerklasse V oder VI oder der Steuerklasse IV mit Faktor)
  • einen Freibetrag nutzt (zum Beispiel fĂŒr Fahrtkosten) und mehr als 12.870 € (2023) verdient (bzw. mehr als 24.510 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren)
  • eine EntschĂ€digungs- oder Einmalzahlung (z.B. Bonus, Abfindung) bekommen hat, die ermĂ€ĂŸigt besteuert wurde
  • den Arbeitgeber gewechselt hat und wem die Lohnsteuer fĂŒr einen sonstigen Bezug ohne das vorherige Gehalt berechnet wurde („S“ in der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile „Großbuchstaben“) -- einen Verlustvortrag aus den Vorjahren hat
  • KapitalertrĂ€ge hatte, auf die keine Abgeltungssteuer abgefĂŒhrt wurde
  • vom Finanzamt zur Abgabe einer SteuererklĂ€rung aufgefordert wurde

Bin ich zur jÀhrlichen Abgabe einer SteuererklÀrung verpflichtet, sobald ich sie einmal freiwillig abgegeben habe?

Nein, fĂŒr die freiwillige Abgabe einer SteuererklĂ€rung kannst Du Dich jedes Jahr neu entscheiden.
Maßgeblich dafĂŒr, ob Du zur Abgabe verpflichtet bist, sind lediglich Deine Einnahmensituation fĂŒr das entsprechende Jahr (z.B. Erhalt einer Bonuszahlung, von Lohnersatzleistungen, Aufnahme einer selbstĂ€ndigen oder zweiten TĂ€tigkeit, Arbeitgeberwechsel oder KapitalertrĂ€ge) sowie Deine Steuerklasse (z.B. bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Partner).

Kann ich meine SteuererklĂ€rung auch rĂŒckwirkend fĂŒr frĂŒhere Jahre als 2023 abgeben?

Ja, wenn Du das noch nicht gemacht haben, kannst Du Deine SteuererklĂ€rung immer bis zu vier Jahre rĂŒckwirkend abgeben. Das bedeutet fĂŒr Dich: Du erhĂ€ltst unter UmstĂ€nden mehrere tausend Euro zurĂŒck!

Lohnt sich die freiwillige Abgabe einer SteuererklÀrung?

Ja, die freiwillige Abgabe einer SteuererklĂ€rung lohnt sich nahezu immer smartsteuer-Nutzer erhalten in Durchschnitt 1.328 € Steuern zurĂŒck. Ein Beispiel: 1.230 € (Steuerjahr 2023, zuvor 1.200 €) erkennt das Finanzamt automatisch als Werbungskostenpauschale an, die das reale Einkommen im Nachhinein mindert. Allein diese Pauschale fĂŒhrt meist schon zu einer Steuer-RĂŒckerstattung – ohne dass Du irgendwelche Belege einreichen mĂŒssen!
Noch mehr lohnt sich die SteuererklĂ€rung, wenn Deine tatsĂ€chlichen Werbungskosten (also berufsbedingten Ausgaben) höher lagen. Beispiele fĂŒr Werbungskosten sind

Sollten die Kosten fĂŒr diese oder vergleichbare Posten die Werbungskostenpauschale ĂŒberschreiten, musst Du die Ausgaben in der SteuererklĂ€rung einzeln auflisten und auf Nachfrage auch belegen können.

Lohnt sich die SteuererklĂ€rung fĂŒr das Jahr 2023?

Ja! Gerade das Jahr 2023 brachte zudem zahlreiche attraktive Steuer-Erleichterungen fĂŒr Arbeitnehmer:innen, z.B.

  • 5,42 % mehr Grundfreibetrag (nicht zu versteuernden Einkommens) um 561 € auf 10.908 €
  • 7,19 % mehr Kinderfreibetrag (Erhöhung von 5.620 € auf 6.024 € je Kind)
  • 2,5 % höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Erhöhung von 1.200 € auf 1.230 €)
  • 110 % höhere Home-Office-Pauschale fĂŒr Arbeitstage zuhause (Anhebung von 600 € auf 1.260 €)
  • 100 % Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben (26.528 € fĂŒr Alleinstehende und 53.056 € fĂŒr zusammen veranlagte Paare und Verheiratete)
  • 25 % Erhöhung der Midi-Job-Lohngrenze (Anhebung von 1.600 € auf 2.000 €)
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