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Pensionäre & Rentner
Andere

Arbeitnehmer & Beamte

Als Arbeitnehmer und Angestellten unterstützt Dich smartsteuer bei:

  • Einkommensteuererklärung
  • der Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale
  • dem Ansetzen von Kindergeld und Kinderbetreuungskosten
  • der Berechnung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
  • der Wahl der Veranlagungsart
Kompletter Funktionsumfang >

Selbstständige & Gewerbetreibende

Mit smartsteuer gibst Du die Daten in der Steuererklärung richtig ein und übermittelst sie erfolgreich an das Finanzamt. So hast Du wieder Zeit für Deine eigentlichen Aufgaben. smartststeuer unterstützt Dich bei:

  • der Einkommensteuererklärung
  • der Umsatzsteuererklärung
  • der Gewerbesteuererklärung
  • der gesonderten Feststellung
  • der gesonderten und einheitlichen Feststellung
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Auszubildende & Studenten

Setze Deie Ausgaben für Dein Studium oder Deine Ausbildung ab, auch wenn Du jetzt noch nichts verdienen. Dadurch sparst Du später und verschenkst kein Geld an den Staat. smartsteuer hilft Dir bei:

  • der Einkommensteuererklärung
  • der Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale
  • dem Ansetzen von Kindergeld und Kinderbetreuungskosten
  • der Berechnung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
  • der Wahl der Veranlagungsart
Kompletter Funktionsumfang >

Pensionäre & Rentner

Mit smartsteuer gibst Du Deine Kapitalerträge, die Erträge aus Deiner privaten Altersvorsorge sowie Deine Rente oder Pension korrekt an. smartsteuer hilft Dir bei:

  • den Renteneinkünften
  • den Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen
  • den Vorsorgeaufwendungen
  • den Pflegeaufwendungen
  • den Einkäufen aus Kapitalvermögen
Kompletter Funktionsumfang >

Andere

Steuerfälle können so vielfältig und kompliziert wie Dein Leben selbst sein. Mit smartsteuer erfasst Du alles problemlos. smartsteuer hilft auch in Fällen wie:

  • Einkommenssteuererklärung
  • der Werbungskostenpauschale
  • dem Ansetzen von Kindergeld und Kinderbetreuungskosten
  • der Berechnung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
  • der Wahl der Veranlagungsart
Kompletter Funktionsumfang >

1,5 Millionen Steuererklärungen
erfolgreich abgegeben

Stephan v. R.

Versicherungskaufmann

>Automatisch und einfach<

>Als Anwender schätze ich die verständlichen Fragen, die mir das Programm stellt. Hieraus ergibt sich dann automatisch und einfach, was ich ausfüllen muss und welche Angaben hierfür erforderlich sind. smartsteuer unterbreitet mir auch Vorschläge, was ich ggf. steuerlich geltend machen kann. Das spart zusätzlich Geld.<

Claudia S.

Personalmanagement

>Keine Angst mehr<

>Seit ich Smartsteuer entdeckt habe, habe ich keine Angst mehr vor der Steuererklärung. Auch die wahrscheinliche Rückerstattung hat bis auf 1 bis 2 Euro gepasst. Was ich besonders gut finde, ist: Zum Schluss werden nochmal besondere Plausibilitätspunkte abgefragt.<

Thorsten K.

Angestellter öffentl. Dienst

>Kollegen und Freunden nahegelegt<

>Wenn man einmal weiß, wie es geht, ist es sehr einfach. Wir haben immer auf Heller und Pfennig genau das rausbekommen, was smartsteuer für uns ausgerechnet hatte. Habe das Programm auch schon Kollegen und Freunden nahegelegt, die es mittlerweile auch nutzen.<

Andrea P.

Sekretärin

>Alles bis auf den Cent genau gepasst<< /p>

>Ich nutze smartsteuer nun schon ein paar Jahre und muss sagen, als kompletter Laie in Steuerdingen finde sogar ich mich zurecht. Bisher hat immer alles bis auf den Cent genau gepasst. Ich werde auch die nächsten Jahre smartsteuer nutzen. Danke!<

Thorsten R.

Mineralölkaufmann

>Rückfragen sind immer möglich<

>Alle Angaben, die gemacht werden müssen, werden relativ gut erklärt. Rückfragen sind immer möglich. Bei Fragen gibt es einen Support. In der Regel aber nicht notwenig.<

Andressa D.

Sachbearbeiterin

>Mit gutem Gewissen weiterempfehlen<

>Die automatische Überprüfung fehlender Eingaben und die vielen Tipps und Vorschläge von smartsteuer haben mir sehr geholfen, meine Steuererklärung richtig und effizienter auszufüllen. Ich benutze es seit Jahren und kann es mit gutem Gewissen weiterempfehlen.<

Steffen N.

Abteilungsleiter

>Sehr einfache Seite<

>Sehr einfache Seite. Zu jeder Angabe gibt es eine Erklärung. Auch als Laie kann man hier seine Steuererklärung ohne Probleme ausfüllen. Nutze smartsteuer seit mehreren Jahren. Die berechnete Rückerstattung hat bis jetzt immer auf den Cent gestimmt.<

Beate K.

Krankenschwester

>Nahezu selbsterklärende Software<

>Einfache und gute Struktur. Hilfreiche Informationsbuttons und Erklärungen. Eine nahezu selbsterklärende Software, die auch von Anwendern ohne große Vorkenntnisse sehr komfortabel genutzt werden kann.<

Joerg R.

Buchhändler

>Einfache Übermittlung ans Finanzamt<

>Ich erledige schon viele Jahre meine Erklärung über smartsteuer und liebe die einfache Übermittlung ans Finanzamt. Und man bekommt stets eine Nachricht zum Bearbeitungsstand seiner Steuererklärung. Hat man seine Steuererklärung bereits einmal über smartsteuer erledigt, kann man in den Folgejahren seine Daten übernehmen.<

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Deine Fragen
einfach beantwortet:

Welche Vorteile hat es, die Steuererklärung mit einer Software wie smartsteuer zu machen?

Mit einer Software die Steuererklärung zu machen, hat viele Vorteile.

  • Die voraussichtliche Rückzahlung wird in Echtzeit berechnet.
  • Pauschalen werden automatisch berücksichtigt.
  • Die Software gibt automatisch Steuertipps.
  • Die Nutzeroberfläche ist einfach und ohne Handbuch oder Tutorial zu verstehen.
  • Die Sprache ist einfach und verständlich.
  • Die Authentifizierung erfolgt zu 100 % digital (ohne Warten auf einen Papier-Brief wie bei Elster, der finanzamt-eigenen Software).
  • Alle Eingaben werden automatisch auf Plausibilität und Fehler geprüft.
  • Der Steuerbescheid des Finanzamts wird automatisch auf Abweichungen geprüft (so wird der Einspruch bei Abweichungen oder Nicht-Anerkennung von Posten besonders einfach).

Insgesamt macht eine Steuersoftware die lästige Aufgabe der Steuererklärung einfacher, schneller und weniger stressig. Es lohnt sich also definitiv, diese moderne Technologie zu nutzen!

Berücksichtigt smartsteuer automatisch Freibeträge und Pauschalen?

Ja, smartsteuer berücksichtigt auf Basis Deiner persönlichen Angaben automatisch steuerliche Freibeträge (z.B. den Grundfreibetrag von 10.908 € sowie Kinderfreibeträge in Höhe von 6.024 € je Kind in 2023) sowie steuermindernde Pauschalen (z.B. den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 € in 2023).

Gibt smartsteuer automatisch Steuer-Tipps?

Ja, smartsteuer weist Dich während des Interviews automatisch auf Steuer-Spar-Potenziale hin und erklärt Dir, was Du alles steuerlich absetzen können.

Stimmt es, dass smartsteuer meinen Steuerbescheid vom Finanzamt überprüft?

Sobald Du Deinen Steuerbescheid vom Finanzamt erhältst, wird er in smartsteuer automatisch digital zur Verfügung gestellt, und Du kannst ihn online aufrufen. Das Beste: smartsteuer vergleicht das Ergebnis Deines Steuerbescheids automatisch mit der von Dir eingereichten Steuererklärung und zeigt Dir auf, wo das Finanzamt zu Deinen Gunsten oder zu Deinen Ungunsten abgewichen ist.
Bei einer negativen Abweichung empfehlen wir Dir, innerhalb eines Monats gezielt kostenlos Einspruch gegen den Bescheid zu erheben. Das lohnt sich häufig: Denn laut Bund der Steuerzahler ist jeder dritte Steuerbescheid fehlerhaft!

Kann ich mit smartsteuer wirklich kostenlos und unverbindlich meine Steuer-Rückerstattung berechnen?

Ja, die vollständige Berechnung Deiner voraussichtlichen Rückzahlung ist für Dich garantiert 100 % kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Du sich entschließt, Deine Steuererklärung digital abzugeben, werden einmalig 39,99 € fällig.

Ist smartsteuer auch für Selbstständige?

Ja, im Gegensatz zu vielen anderen Steuer-Softwares ist smartsteuer für Selbständige geeignet.
Ein Clou der Software: Wenn Du eine digitale Buchhaltung wie z.B. Lexware Office nutzen, kannst Du Deine Buchhaltungsdaten aus Lexware Office automatisch in smartsteuer importieren.
So erledigt sich die Steuererklärung quasi von selbst.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Die Abgabe der Steuererklärung ist immer dann freiwillig, wenn man nicht per Gesetz zur Abgabe (siehe unten) verpflichtet ist. Das trifft insbesondere auf Arbeitnehmer in der Steuerklasse I zu, die nur Einnahmen aus ihrer Anstellung als Arbeitnehmer haben.
Zur Abgabe einer Steuererklärung ist z.B. verpflichtet, wer …

  • selbstständig ist
  • mehr als 410 € an sonstigen Einkünften erhalten hat (zum Beispiel ehrenamtliche Tätigkeit nach Abzug der Pauschale, Vermietung oder Renten)
  • mehr als 410 € Lohnersatzleistungen erhalten hat (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld)
  • mehrere Anstellungsverhältnisse gleichzeitig hat (ein Lohn wird nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet)
  • verheiratet ist und sich mit dem Partner zusammen veranlagen lässt (Steuerklasse V oder VI oder der Steuerklasse IV mit Faktor)
  • einen Freibetrag nutzt (zum Beispiel für Fahrtkosten) und mehr als 12.870 € (2023) verdient (bzw. mehr als 24.510 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren)
  • eine Entschädigungs- oder Einmalzahlung (z.B. Bonus, Abfindung) bekommen hat, die ermäßigt besteuert wurde
  • den Arbeitgeber gewechselt hat und wem die Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug ohne das vorherige Gehalt berechnet wurde („S“ in der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile „Großbuchstaben“) -- einen Verlustvortrag aus den Vorjahren hat
  • Kapitalerträge hatte, auf die keine Abgeltungssteuer abgeführt wurde
  • vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wurde

Bin ich zur jährlichen Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, sobald ich sie einmal freiwillig abgegeben habe?

Nein, für die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung kannst Du Dich jedes Jahr neu entscheiden.
Maßgeblich dafür, ob Du zur Abgabe verpflichtet bist, sind lediglich Deine Einnahmensituation für das entsprechende Jahr (z.B. Erhalt einer Bonuszahlung, von Lohnersatzleistungen, Aufnahme einer selbständigen oder zweiten Tätigkeit, Arbeitgeberwechsel oder Kapitalerträge) sowie Deine Steuerklasse (z.B. bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Partner).

Kann ich meine Steuererklärung auch rückwirkend für frühere Jahre als 2023 abgeben?

Ja, wenn Du das noch nicht gemacht haben, kannst Du Deine Steuererklärung immer bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Das bedeutet für Dich: Du erhältst unter Umständen mehrere tausend Euro zurück!

Lohnt sich die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung?

Ja, die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich nahezu immer smartsteuer-Nutzer erhalten in Durchschnitt 1.266 € Steuern zurück. Ein Beispiel: 1.230 € (Steuerjahr 2023, zuvor 1.200 €) erkennt das Finanzamt automatisch als Werbungskostenpauschale an, die das reale Einkommen im Nachhinein mindert. Allein diese Pauschale führt meist schon zu einer Steuer-Rückerstattung – ohne dass Du irgendwelche Belege einreichen müssen!
Noch mehr lohnt sich die Steuererklärung, wenn Deine tatsächlichen Werbungskosten (also berufsbedingten Ausgaben) höher lagen. Beispiele für Werbungskosten sind

Sollten die Kosten für diese oder vergleichbare Posten die Werbungskostenpauschale überschreiten, musst Du die Ausgaben in der Steuererklärung einzeln auflisten und auf Nachfrage auch belegen können.

Lohnt sich die Steuererklärung für das Jahr 2023?

Ja! Gerade das Jahr 2023 brachte zudem zahlreiche attraktive Steuer-Erleichterungen für Arbeitnehmer:innen, z.B.

  • 5,42 % mehr Grundfreibetrag (nicht zu versteuernden Einkommens) um 561 € auf 10.908 €
  • 7,19 % mehr Kinderfreibetrag (Erhöhung von 5.620 € auf 6.024 € je Kind)
  • 2,5 % höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Erhöhung von 1.200 € auf 1.230 €)
  • 110 % höhere Home-Office-Pauschale für Arbeitstage zuhause (Anhebung von 600 € auf 1.260 €)
  • 100 % Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben (26.528 € für Alleinstehende und 53.056 € für zusammen veranlagte Paare und Verheiratete)
  • 25 % Erhöhung der Midi-Job-Lohngrenze (Anhebung von 1.600 € auf 2.000 €)
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